Hausordnung

I.

  1. Diese Ordnung dient der Abwicklung einer geordneten und sicheren  Nutzung der Sportanlage Flensburger Stadion
     
  2. Alle Sportler, Betreuer und Begleiter mit berechtigtem Zugang sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung zu beachten.

II.

  1. Mit Betreten der Anlage ist auf eine pflegliche und zweckmäßige Behandlung aller Einrichtungen und Gerätschaften zu achten.

III.

  1. Im Umkleidetrakt und seinen Zugängen ist das Rauchen verboten, ebenso ist das Mitbringen und der Genuß von alkoholischen Getränken untersagt!
     
  2. Abfälle sind in die aufgestellten Behälter und Körbe zu entsorgen.
     
  3. Der Umkleidetrakt ist nur mit gesäubertem Schuhzeug zu betreten.
     
  4. Sportschuhe dürfen nicht unter den Duschen gereinigt werden.
     
  5. Vor Verlassen der Kabinen sind Duschen und Wasserhähne abzudrehen.
     
  6. Das Mitbringen von Tieren ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet. Auf der Anlage müssen Hunde angeleint sein und sie dürfen die Sportflächen nicht betreten.

IV.

  1. Räumlichkeiten, die den Vereinen zur alleinigen Nutzung zugeteilt sind (Ball- und Geräteräume) sind pfleglich und ordentlich zu unterhalten.
     
  2. Für die hierfür ausgehändigten Schlüssel haften die Vereine. Nach Beendigung der Nutzung sind die Räume zu verschließen.
     
  3. Überlassene Geräte sind vor der Benutzung auf Ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel und Schäden sind unverzüglich zu melden. Defekte Geräte dürfen nicht benutzt werden.
     
  4. Geräte müssen nach der Nutzung wieder an den ursprünglichen Ort zurück gebracht werden.

V.

  1. Zur Nutzung der Kabinen erhalten die Nutzer gegen Hinterlegung eines Pfandes vom Hausdienst einen Kabinenschlüssel.
     
  2. Nach Beendigung der Nutzung sind die Schlüssel gegen Rückerstattung des Pfandes zurückzugeben.
     
  3. Bei der Nutzung entstandene Schäden in den Kabinen sind bei Rückgabe der Schlüssel anzuzeigen.
     
  4. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Verein für den entstandenen Schaden.

VI.

  1. Das Hausrecht auf der Anlage wird vom Platzwart oder dessen Vertreter ausgeübt. Seinen Anordnungen und Weisungen ist Folge zu leisten.
     
  2. Bei größeren Veranstaltungen sind ebenfalls die Ausrichter und die von diesem eingesetzte Ordner zur Erteilung von Anordnungen und Weisungen im Rahmen des Hausrechts berechtigt.

VII.

  1. Der Platzwart ist befugt, Personen aus der Anlage zu verweisen oder ihnen das Betreten zu verwehren, wenn sie die sichere und geordnete Nutzung gefährden, andere Personen belästigen oder trotz Verwarnung gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen.
     
  2. Über die Verhängung eines Hausverbots entscheidet der 1. Vorsitzende des Trägervereins (TFS).

VIII.

  1. Diese Hausordnung tritt am 22.11.2006 in Kraft.